Stressmanagement | Stressbewältigung


Stress ansich muss nicht unbedingt gesundheitsschädlich sein, er kann sich auch leistungssteigernd auswirken. Dauern Stresssituationen an, kann Stress zu einer Belastung werden, die Risiken für die Gesundheit birgt.

Der steigende Leistungsdruck in Berufs-und Privatleben sorgt für ständige Anspannung und für die nötige Entspannung scheint nie Zeit da zu sein.

Folgen können körperliche und psychische Erkrankungen sein.

Stressmanagement bedeutet zum einen herauszufinden, was einen individuell unter Stress und Anspannung setzt und zum anderen, wie wir lernen alternative Verhaltensweisen zu finden, wie wir am Besten unsere Zeit einteilen können, um Pausen zu finden und selbstsicher dem Stress zu begegnen. Ein pauschales, allgemeingültiges Rezept gibt es dabei nicht.

Nur durch eine individuelle, personenbezogene Betrachtung können Hilfen entwickelt werden, sog. Stressbewätigungsstrategien.

 

Inhalte des Stressmanagements sind unter anderem:

  • Stress und Stresstheorien
  • Stressoren und Stressverstärker
  • Umgang mit Stressoren
  • Positives Denken
  • Schnelle Hilfe in akuten Stresssituationen
  • Zeitmanagement
  • Einblicke in verschiedene Entspannungstechniken
  • Genusstraining und Achtsamkeit
  • Bewegung, Kommunikation und soziales Netzwerk
  • ...

Entspannungsverfahren fallen dabei auch eine wichtige Rolle zu, wie z.B. der progressiven Muskerelaxation/ Muskelentspannung (PMR/PME).

PMR ist ein Entspannungsverfahren, das durch maximale Anspannung einzelner Muskelpartien eine maximale Entspannung erreicht.

In Verbindung mit der Atmung bietet es ein effektives Regulationsverfahren

unter anderem bei Schlafstörungen, Stress - und Erregungszuständen und auch bei vielen psychischen und physischen Erkrankungen. Sie ist sehr gut für die Selbstanwendung geeignet.

Ebenso gehört das Autogene Training, wie auch Phantasiereisen und andere imaginative Techniken dazu.

Das Stressmanagement/ Stressbewältigung gehört zu den ganzheitlichen Verfahren, die als Gesundheitsprävention bei den Krankenkassen anerkannt und damit bezuschusst werden können (nach § 20, Abs.1 SGB V).